Stillen und Arbeit, kann man das wirklich unter einen Hut bekommen? Mütter die wieder in ihren Job einsteigen, machen sich oft Sorgen, ob die Versorgung ihres Kindes klappt. Hier sind ein paar Tipps, wie das Stillen am Arbeitsplatz gut funktionieren kann.

Stillen am Arbeitsplatz: Es darf keine Hindernisse geben

Ob und wann frischgebackene Mütter wieder in ihren Beruf zurückgehen, ist von Person zu Person unterschiedlich. Mütter, die während der Stillzeit wieder in ihren Beruf einsteigen, machen sich zunächst vielleicht Sorgen, wie die Versorgung ihres Kindes trotz Job funktionieren kann. Der Wiedereinstieg in den Beruf muss nicht gezwungenermaßen mit dem Abstillen verbunden sein. Wir haben ein paar Tipps für Dich, wie das Stillen oder Abpumpen am Arbeitsplatz gelingt und wie genau die Rechtslage des Mutterschutzes in puncto Stillen aussieht. 

Stillen am Arbeitsplatz: Mütter stehen unter gesetzlichem Schutz

Je nach Job und Alter des Kindes, ist es möglich, sein Baby mit auf die Arbeit zu nehmen und vor Ort zu stillen. Vor allem in selbstständigen oder freiberuflichen Jobs mit flexibleren Arbeitszeiten ist dies eher möglich. Bei kleinen Babys, die tagsüber noch viel schlafen, kann dies zum Beispiel gut funktionieren. Mütter, die wieder in ihren Job einsteigen, stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz, um ihnen die Versorgung ihres Kindes zu gewährleisten. In § 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts heißt es:

„Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.“

Stillende dürfen sich demnach während ihrer Arbeitszeit Zeit zum Stillen einräumen, entweder zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten. Die normale Pause zählt nicht zu diesen Zeiten, da sie von der Mutter dazu genutzt werden sollte, sich zu stärken und auszuruhen. Der Arbeitgeber muss einen ruhigen Raum zur Verfügung stellen, indem eine Sitzmöglichkeit und Ablagefläche vorhanden ist, im Idealfall sogar ein Waschbecken und Kühlschrank. Gegebenenfalls kannst Du schon während der Schwangerschaft fragen, welche Räume dafür geeignet wären und Dir diese anschauen, sofern Du sie noch nicht kennst.

Darüber hinaus darf die stillende Frau nicht mehr als achteinhalb Stunden am Tag oder über 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Eine Beschäftigung nach 22 Uhr ist grundsätzlich verboten. Somit darf eine stillende Frau keine Nachtschicht antreten und aufgrund dieser Einschränkung nicht benachteiligt werden. Zwischen 20 und 22 Uhr darf der Arbeitgeber die stillende Frau nur dann beschäftigen, wenn sie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt und nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Der Arbeitgeber hat hierfür eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Das Verbot der Nachtarbeit ist zu begrüßen, weil die nächtliche Trennung für stillende Mutter-Kind-Paare eine besondere Belastung darstellt.

Falls es nicht möglich ist, das Kind mit auf die Arbeit zu nehmen, kann eine Betreuungsperson das Baby auch zur Mutter bringen. Falls die Mutter direkt in der Nähe wohnt, kann sie ihr Kind auch zuhause in der gewohnten Umgebung stillen. Manche Firmen bieten auch Betriebskitas in der Nähe oder im gleichen Gebäude an. Alternativ kann Milch zudem auch abgepumpt werden.

Milch abpumpen am Arbeitsplatz – Was gibt es zu beachten?

Fürs Milch abpumpen gelten die gleichen zeitlichen Regelungen wie im Mutterschutzgesetz fürs Stillen festgeschrieben und auch hierfür muss der Arbeitgeber einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen, in dem die Mutter ungestört ist. Milch sollte alle drei bis vier Stunden abgepumpt werden, wenn die Mutter noch voll stillt. Vor dem Abpumpen sollten die Hände immer gewaschen werden, die Brustwarzenregion kann mit etwas Wasser gereinigt werden. Zur Aufbewahrung der abgepumpten Milch bieten sich Glasflaschen oder Flaschen aus Bisphenol-A-freiem Plastik an. Was das Kind bisher nur die Brust gewohnt, sollte es schon vor Wiederantritt des Jobs an Fläschchen gewöhnt werden. Unmittelbar nach dem Abpumpen muss die Milch gekühlt werden, am besten in einem Kühlschrank, oder, wenn nicht vorhanden, in einer (sauberen) Kühltasche. Hier ist eine Übersicht, wie lange sich Muttermilch bei verschiedenen Temperaturen und Lagerungsorten hält:

AufbewahrungsortZeitraumTemperatur
Kühlschrank3 Tage4 bis 6 °C
Raumtemperatur6 bis 8 StundenBis 26 °C
Kühltasche mit Kühlpack24 StundenMind. 1 Kühlpack
Eisfach (Kühlschrank)1 bis 2 Wochen-15 °C
Tiefkühler3 bis 4 Monate-16 bis -20 °C

Im Detail kannst Du die Lagerungs- und Hygienehinweise nochmal hier nachlesen. Nach dem Abpumpen sollte die Milchpumpe immer gesäubert und desinfiziert werden, um eine Keimbelastung zu vermeiden. Hast Du vorher noch nie Milch abgepumpt, dann übe dies besser vorher zuhause, um auf der Arbeit einen sicheren und routinierten Umgang zu haben. Du kannst Dir auch einen Milchvorrat anlegen, denn Muttermilch lässt sich gut einfrieren. So kann auch Dein Partner oder eine Betreuungsperson auf Deine Muttermilch zugreifen.

Weitere Tipps fürs Stillen am Arbeitsplatz:


– Trage stillfreundliche Kleidung – egal, ob Du Dein Kind stillst oder Milch abpumpst. Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an eleganter Stillkleidung, die auch gut für den Arbeitsplatz geeignet ist. Du solltest Dir zudem Wechselklamotten mitnehmen, falls doch mal etwas daneben geht. Ansonsten ist Kleidung mit Mustern gut geeignet, um Milchflecken zu kaschieren.
– Isst Dein Kind schon Beikost, kannst Du auch vor und nach der Arbeit stillen, während Dein Partner oder das Betreuungspersonal dem Kind während Deiner Arbeitszeiten Beikost anbietet.
– Ist Dein Kind an Fläschchen gewöhnt, kann man auch Zwiemilch anbieten. D. h, dass das Kind gestillt wird, wenn die Mutter da ist und zuhause vom Partner oder der Betreuungsperson Säuglingsersatznahrung zu trinken bekommt, bis die Mutter wieder da ist.

 -Kommuniziere möglichst offen mit Deinem oder Deiner Vorgesetzten und Deinen KollegInnen über Deine Stillpausen und auch darüber, wenn Dich etwas stört. Die Zeit des Stillens oder Abpumpens auf der Arbeit sollte für Dich entspannend sein und so stressarm wie möglich sein. 

Referenzen:

Bundesinstitut für Risikobewertung. Meine Muttermilch für mein Kind in der Kita oder Tagespflege. 2017.

Deutscher Hebammenverband e.V. Stillen und Beruf. Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen. 2012.Still-Lexikon. Mutterschutzgesetz. [zuletzt zitiert am 29.08.2022]. URL: https://www.still-lexikon.de/mutterschutzgesetz/

Bundesministerium der Justiz. Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen. [zuletzt zitiert am 18.08.2022]. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__7.html#:~:text=%C2%A7%207%20Freistellung%20f%C3%BCr%20Untersuchungen%20und%20zum%20Stillen,gesetzlichen%20Krankenversicherung%20bei%20Schwangerschaft%20und%20Mutterschaft%20erforderlich%20sind.

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